- Frauen ab dem 18. Lebensjahr und ihre Kinder, (Söhne bis zum 18. Lebensjahr), die von Gewalt betroffen oder bedroht sind
- von Gewalt betroffene Familien
- Konfession und Nationalität sind irrelevant
- aufgrund der Barrierefreiheit ist auch die Unterstützung von gehbehinderten Frauen möglich