• Frauen ab dem 18. Lebensjahr und ihre Kinder, (Söhne bis zum 18. Lebensjahr), die von Gewalt betroffen oder bedroht sind
  • von Gewalt betroffene Familien
  • Konfession und Nationalität sind irrelevant
  • aufgrund der Barrierefreiheit ist auch die Unterstützung von gehbehinderten Frauen möglich